Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Boot wie sein Eigentum zu behandeln. Er haftet für Sachschäden sowie Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Vermieter rät dem Mieter zum Abschluss einer Kasko-Versicherung, die im Portal buchbar ist. Die Kaskoversicherung schließt eindeutig verschuldete Schäden am Motor aus. Ebenso sind Verluste der Ausstattung, wie Anker, Rettungswesten ect. nicht versichert.
2. Zu Beginn der Mietzeit hinterlegt der Mieter vor Ort eine Kaution von 200 € für die 8-12 Personen Boote oder 300,00 € für die 18 Personen Boote, in bar. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Endabrechnung aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste, die durch nicht gewöhnlichen Gebrauch des Bootes (vorbehaltlich Abnutzung) entstanden sind, einzubehalten. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters nicht ausgeschlossen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, mit einer zweiten Person an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände teilzunehmen und ein hierüber zu errichtendes Protokoll (Checkliste) zu unterzeichnen. Die Zeit der Einweisung gehört zur Mietzeit. Mit Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Mieter verbindlich die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe des Protokolls.
4. Der Mieter hat das gemietete Boot 10 Minuten vor Ablauf der Mietzeit an den Liegeplatz zu bringen, so dass ein ausführlicher Check erfolgen kann. Parallel ist das Boot durch den Mieter zu reinigen. Ist das Boot nicht gereinigt, wird eine Reinigungspauschale von € 20,- erhoben.
5. Erfolgt die Rückgabe des Bootes später als zum Ende der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, für den Zeitraum ab Ende der Mietzeit bis zur Rückgabe des Bootes folgenden Aufschlag zu zahlen: pro angefangene halbe Stunde 30,00 €.
6. Treten während der Mietzeit Schäden an Boot oder Ausrüstung auf (z.B. Seile in der Schraube oder dergl.), hat der Mieter den Vermieter unverzüglich fernmündlich zu informieren. Jeder außergewöhnliche Vorfall ist bei Rückgabe des Bootes zu melden.
7. Schlechtes Wetter (Regen, Kälte) berechtigen weder zum Rücktritt noch zur Rückerstattung der Anzahlung. Es wird deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ausdrücklich empfohlen. Bei drohendem Unwetter mit einhergehender Sperrung der Wasserstraßen durch die Behörden wird der Mieter umgehend informiert. Der Vermieter bemüht sich um Ausweichtermine.
8. Tritt der Mieter von dem Vertrag zurück, so belaufen sich die Stornokosten wie folgt: bis 14 Tage vor vereinbarter Übernahme 50%, danach 100% des Mietpreises. Bei Stornierung inkl. gebuchtem Catering bis 3 Tage vor dem Termin wird zusätzlich die verderbliche Ware berechnet (Grillgut, Salate etc). Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. In jedem Fall werden 10 € Bearbeitungsgebühr fällig.
8a. Die Stornierungsbedingungen werden durch die aktuellen Pandemieregelungen nicht ausgesetzt. Eine Kostenfreie Stornierung ist nur dann möglich wenn von Amtswegen der Bootssport verboten ist.
9. Die Vermietung gilt für das durch die Übernahme und Rücknahme vorgegebene Fahrgebiet. Das Fahrgebiet sind die südlichen Berliner & Brandenburger Gewässer und werden durch die Einweisung präzisiert. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrgebiet nicht zu verlassen.
10. Die Inanspruchnahme fremder und kostenpflichtiger Hilfe ist nur im Fall der Gefahr für Leib und Leben oder des Verlustes des Bootes und nur mit fernmündlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
11. Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen als dem vereinbarten Ort aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, trägt der Mieter alle Kosten für die Rückgabe des Bootes. Der Mietvertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.
12. Regressansprüche richten sich gegen den Eigner und müssen bei Rückgabe des Bootes durch den Beauftragten vor Ort schriftlich bestätigt werden. Reklamation müssen spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreibung eingehen.
13. Das mitbringen eigener, großer PA Systeme ist zum Schutz der Anwohner nicht gestattet. Boxen der Firmen Teufel, Soundboks ect. sind auf unseren Booten verboten. Es ist darauf zu achten dass sich umliegende Anwohner weder von Lärm noch von Grillgeruch belästigt fühlen.
14. Sollte eine Übergabe des Bootes zu einem anderen Zeitpunkt als der im Mietvertrag vereinbarten Zeit stattfinden, werden hierfür 15,00€ erhoben.